Belehnungsgrenze

Ist jener Betrag, bis zu dem eine Belastung der Liegenschaft aufgrund einer Bewertung erfolgen kann (z.B. Wert der Liegenschaft = öS 2.000.000,--; Belehnungsgrenze = öS 1.400.000,--). Bei Versicherungsdarlehen, die dem Deckungsstock gewidmet sind max. 60% des Verkehrswertes.

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