Belehnungsgrenze
Ist
jener Betrag, bis zu dem eine Belastung der Liegenschaft
aufgrund einer Bewertung erfolgen kann (z.B. Wert der
Liegenschaft = öS 2.000.000,--; Belehnungsgrenze = öS
1.400.000,--). Bei Versicherungsdarlehen, die dem
Deckungsstock gewidmet sind max. 60% des Verkehrswertes.
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