Mündelgelder
Mündelgelder
sind Gelder minderjähriger (bis zu Ihrer
Großjährigkeit) und behinderter Personen, für die ein
Sachwalter bestellt ist. Diese Gelder sind vom Vormund
(Sachwalter) oder Gericht in festverzinslichen,
ausdrücklich als mündelsicher bezeichneten Papieren
anzulegen, damit der Geldwert des Vermögens erhalten
bleibt. Mündelsichere Anleihen eignen sich somit zur
Anlage von Mündelgeldern.
|