Mündelgelder

Mündelgelder sind Gelder minderjähriger (bis zu Ihrer Großjährigkeit) und behinderter Personen, für die ein Sachwalter bestellt ist. Diese Gelder sind vom Vormund (Sachwalter) oder Gericht in festverzinslichen, ausdrücklich als mündelsicher bezeichneten Papieren anzulegen, damit der Geldwert des Vermögens erhalten bleibt. Mündelsichere Anleihen eignen sich somit zur Anlage von Mündelgeldern.

<< zurück >>