Prospektpflicht
Öffentliche
Angebote von Wertpapieren unterliegen in Österreich dem
Kapitalmarktgesetz. Für die Emission von Wertpapieren
gibt es in Österreich keine gesetzliche
Bewilligungspflicht. Der Emittent muß vor dem
öffentlichen Angebot im Inland ein kontrolliertes
Prospekt veröffentlichen. Bei unrichtigen oder
unvollständigen Angaben hat der Anleger Anspruch auf
Schadenersatz. Der Inhalt des Prospektes ist im Gegensatz
dazu festgelegt.
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