Prospektpflicht

Öffentliche Angebote von Wertpapieren unterliegen in Österreich dem Kapitalmarktgesetz. Für die Emission von Wertpapieren gibt es in Österreich keine gesetzliche Bewilligungspflicht. Der Emittent muß vor dem öffentlichen Angebot im Inland ein kontrolliertes Prospekt veröffentlichen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben hat der Anleger Anspruch auf Schadenersatz. Der Inhalt des Prospektes ist im Gegensatz dazu festgelegt.

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